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Carport-Bau im Saarland: Regeln, Genehmigung und aktuelle Vorschriften
Sie planen den Bau eines Carports im Saarland? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir erklären Ihnen verständlich, wann Sie eine Baugenehmigung benötigen, welche Unterlagen im Genehmigungsfall erforderlich sind und welche wichtigen Vorschriften Sie beachten müssen.
Die aktuelle Rechtslage: Wann ist ein Carport verfahrensfrei?
Im Saarland können Sie Ihren Carport unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei (also ohne Baugenehmigung) errichten. Die zentrale Regelung dazu findet sich in § 61 der Landesbauordnung des Saarlandes (LBO) .
Wichtig zu wissen: „Verfahrensfrei“ bedeutet nicht, dass Sie alle Regeln ignorieren können. Auch für verfahrensfreie Carports gelten die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie die Einhaltung des Bebauungsplans, der Abstandsflächen oder des Brandschutzes . Die Verantwortung dafür liegt als Bauherr vollständig bei Ihnen.
| Kriterium | Verfahrensfrei, wenn… |
| Maximale Grundfläche (Brutto-Grundfläche) | 36 Quadratmeter |
| Maximale mittlere Wandhöhe | 3 Meter |
| Lage des Grundstücks | Im Innenbereich (bebauter Ortsteil), nicht im Außenbereich |
Hinweis: Carports sind im Saarland den Garagen in vielen Fällen gleichgestellt, es gelten ähnliche Regelungen .
Die Regelung für die Grenzbebauung
Wenn Sie Ihren Carport direkt an die Grundstücksgrenze bauen möchten (privilegierte Grenzbebauung), gelten im Saarland folgende zusätzliche Vorgaben :
| Kriterium | Zulässig für Grenzbebauung, wenn… |
| Maximale Länge an einer Grundstücksgrenze | Maximal 12 Meter |
| Maximale Länge an allen Grundstücksgrenzen insgesamt | Maximal 15 Meter |
| Abstand bei nicht grenzständiger Bauweise | Mindestens 1 Meter |
| Dachneigung bei Höhe über 3 m | Maximal 45 Grad zur Grenze hin |
Besonderheit: Garagen (und damit auch Carports) benötigen nach § 7 LBO keine eigene Abstandsfläche und dürfen in die Abstandsflächen anderer Gebäude hinein errichtet werden .
Die Rolle des Bebauungsplans
Eine Baugenehmigung ist im Saarland erforderlich, wenn Ihr Vorhaben die Kriterien der Verfahrensfreiheit überschreitet :
- Größe: Brutto-Grundfläche über 36 m²
- Höhe: Mittlere Wandhöhe über 3 m
- Standort: Errichtung im Außenbereich
- Abweichungen: Nichteinhaltung der Abstandsflächen oder Grenzbebauungsregeln
Für Carports mit einer Grundfläche bis 100 m² dürfen Sie den Bauantrag im Saarland grundsätzlich selbst stellen. Für Vorhaben über 100 m² ist ein bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser (Architekt oder Bauingenieur) erforderlich .
Diese Unterlagen werden für die Genehmigung benötigt
Für verfahrensfreie Carports (bis 36 m²):
Auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, empfiehlt sich eine sorgfältige Planung:
- Lageplan mit genauer Position des Carports
- Einfache Skizzen mit Grundriss und Ansichten
- Kurze Baubeschreibung
- Nachweis der Einhaltung des Bebauungsplans
Für genehmigungspflichtige Carports (über 36 m² oder im Außenbereich):
Für Carports, die eine Genehmigung benötigen, werden folgende Unterlagen benötigt :
- Amtliches Bauantragsformular – erhältlich bei der Gemeinde oder online
- Flurkarte / Auszug aus dem Liegenschaftskataster – nicht älter als zwei Jahre, erhältlich beim Katasteramt
- Lageplan – maßstabsgetreuer Plan (meist 1:500) mit genauer Position des Carports und Darstellung der Abstandsflächen; aktuell, vom Katasteramt
- Bauzeichnungen – detaillierte Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100
- Baubeschreibung – präzise Beschreibung des Bauvorhabens, der verwendeten Materialien und der Bauweise
- Standsicherheitsnachweis – statische Berechnung
- Berechnungen – zur Grundfläche und zum umbauten Raum
- Zustimmung der Nachbarn – bei Grenzbebauung erforderlich; Nachbarn sollten frühzeitig informiert werden
Die Garagenverordnung des Saarlandes beachten
Für Carports (die Garagen gleichgestellt sind) gelten im Saarland die Regelungen der Garagenverordnung. Für Kleingaragen bis 100 m² sind besonders wichtig :
- Brandschutz: Die äußeren Umfassungswände und -decken müssen nicht aus feuerhemmenden Materialien sein – auch wenn Abstandsflächen nicht eingehalten werden.
- Öffnungen: Öffnungen zu anderen Räumen müssen mindestens feuerhemmend ausgeführt sein.
- Lüftung: Es sind Lüftungsöffnungen mit einem Gesamtquerschnitt von mindestens 150 cm² pro Stellplatz vorzusehen.
Unser Rat für Ihr Bauvorhaben
- Prüfen Sie den Bebauungsplan: Dies ist der wichtigste Schritt. Lokale Satzungen können strengere Vorgaben machen als die Landesbauordnung .
- Beachten Sie die 36-m²-Grenze: Messen Sie genau nach – inklusive aller Dachüberstände.
- Informieren Sie Ihre Nachbarn frühzeitig: Besonders bei Grenzbebauung empfiehlt sich das Gespräch, auch wenn es rechtlich nicht immer zwingend erforderlich ist .
- Beachten Sie die Lüftungsanforderungen: Auch beim Carport sind ausreichende Lüftungsöffnungen vorzusehen .
- Kontaktieren Sie Ihr Bauamt: Die Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis beraten Sie gerne zu den spezifischen Regelungen an Ihrem Standort .
Mit dieser Übersicht sind Sie bestens gerüstet, um Ihr Carport-Projekt im Saarland erfolgreich und rechtskonform umzusetzen. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!