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Carport-Bau in Thüringen: Regeln, Genehmigung und aktuelle Vorschriften
Sie planen den Bau eines Carports in Thüringen? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir erklären Ihnen verständlich, wann Sie eine Baugenehmigung benötigen, welche Unterlagen im Genehmigungsfall erforderlich sind und welche wichtigen Änderungen seit der Novelle der Thüringer Bauordnung im Jahr 2024 gelten.
Die aktuelle Rechtslage: Wann ist ein Carport verfahrensfrei?
n Thüringen können Sie Ihren Carport unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei (also ohne Baugenehmigung) errichten. Die zentrale Regelung dazu findet sich in der Thüringer Bauordnung (ThürBO) , die am 19. Juli 2024 umfassend novelliert wurde .
Ein Carport ist in Thüringen verfahrensfrei, wenn folgende Kriterien eingehalten werden :
| Kriterium | Verfahrensfrei, wenn… |
| Maximale Grundfläche (Brutto-Grundfläche) | 40 Quadratmeter (inklusive Dachüberstände) |
| Maximale mittlere Wandhöhe | 3 Meter |
| Lage des Grundstücks | Im Innenbereich (bebauter Ortsteil), nicht im Außenbereich |
| Einhaltung der Abstandsflächen | Mindestens 3 Meter zur Grundstücksgrenze oder Nutzung der privilegierten Grenzbebauung |
Wichtig für Sie: Die Brutto-Grundfläche von 40 m² umfasst nicht nur die reine Stellfläche, sondern auch alle Dachüberstände. Viele Bauherren unterschätzen dies und überschreiten ungewollt die Grenze zur Genehmigungspflicht
Die Regelung für die Grenzbebauung
Wenn Sie Ihren Carport direkt an die Grundstücksgrenze bauen möchten (privilegierte Grenzbebauung), gelten in Thüringen folgende zusätzliche Vorgaben :
| Kriterium | Zulässig für Grenzbebauung, wenn… |
| Maximale Länge an einer Grundstücksgrenze | Maximal 9 Meter |
| Maximale Länge an allen Grundstücksgrenzen insgesamt | Maximal 15 Meter |
| Abstand zur Straße | In der Regel Abstandsflächen von 3 Metern zur öffentlichen Verkehrsfläche beachten |
Die Rolle des Bebauungsplans
Auch wenn Ihr Carport alle landesrechtlichen Vorgaben für die Verfahrensfreiheit erfüllt, müssen Sie unbedingt den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde prüfen. Dieser kann zusätzliche Einschränkungen enthalten :
- Baugrenzen und Baulinien: Diese legen fest, wo auf dem Grundstück gebaut werden darf.
- Gestaltungsvorgaben: Der Bebauungsplan oder örtliche Gestaltungssatzungen können Vorgaben zu Dachform, Dachfarbe, Materialien oder Farbgebung machen.
- Standort: Auch als Nebenanlage muss der Carport mit den Festsetzungen des Bebauungsplans vereinbar sein.
Bauanzeige: Auch für verfahrensfreie Carports erforderlich
Ein wichtiger Punkt in Thüringen: Auch verfahrensfreie Carports müssen bei der zuständigen Gemeinde angezeigt werden . Diese Bauanzeige muss innerhalb von vier Wochen von der Behörde bearbeitet werden – erfolgt keine Rückmeldung, gilt das Vorhaben als genehmigt und Sie können mit dem Bau beginnen .
Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?
Eine Baugenehmigung ist in Thüringen erforderlich, wenn Ihr Vorhaben die Kriterien der Verfahrensfreiheit überschreitet :
- Größe: Brutto-Grundfläche über 40 m²
- Höhe: Mittlere Wandhöhe über 3 m
- Standort: Errichtung im Außenbereich
- Abweichungen: Nichteinhaltung der Abstandsflächen ohne privilegierte Grenzbebauung
Für genehmigungspflichtige Carports müssen Sie einen vollständigen Bauantrag bei der zuständigen unteren Bauaufsichtsbehörde einreichen. In Thüringen sind dies die Landräte der Landkreise sowie die Bürgermeister der kreisfreien Städte .
Diese Unterlagen werden für die Genehmigung benötigt
Für einen genehmigungspflichtigen Carport in Thüringen benötigen Sie folgende Unterlagen :
| Unterlage | Anforderungen / Hinweise |
| Bauantragsformular | Mit Originalunterschrift, erhältlich bei der Gemeinde oder online |
| Auszug aus dem Liegenschaftskataster | Amtlicher Lageplan, nicht älter als 6 Monate, Maßstab 1:500 |
| Lageplan | Vermaßter Plan mit genauer Position des Carports und Darstellung der Entwässerung |
| Bauzeichnungen | Detaillierte Grundrisse, Ansichten und Schnitte im Maßstab 1:100 |
| Baubeschreibung | Präzise Beschreibung des Bauvorhabens, der Materialien und der Bauweise |
| Standsicherheitsnachweis | Statische Berechnung von einem qualifizierten Tragwerksplaner |
| Nachweise öffentlich-rechtlicher Vorschriften | nsbesondere zu Brandschutz, Abstandsflächen etc. |
Wichtig: Die Unterlagen müssen von einer bauvorlageberechtigten Person unterzeichnet werden – typischerweise einem Architekten oder Bauingenieur . Die Bauaufsichtsbehörde prüft die Vollständigkeit innerhalb von zehn Arbeitstagen und teilt Ihnen mit, falls Ergänzungen erforderlich sind .
Welche Kosten und Gebühren kommen auf Sie zu?
Die Kosten für eine Baugenehmigung sind gebührenpflichtig. Konkrete Gebührenordnungen variieren je nach Behörde und Aufwand des Verfahrens. Für verfahrensfreie Vorhaben fallen in der Regel nur geringe Verwaltungsgebühren für die Bauanzeige an.
Welche Strafen drohen bei Verstoß?
Wer ohne erforderliche Genehmigung baut, riskiert erhebliche Konsequenzen :
- ußgelder: Zwischen 500 € und 50.000 €
- Baueinstellungsverfügung: Sofortiger Baustopp
- Rückbauverfügung: Abriss auf eigene Kosten
- Keine Verjährung: Auch Jahre später kann das Bauamt einschreiten
Unser Rat für Ihr Bauvorhaben
- rüfen Sie den Bebauungsplan: Dies ist der wichtigste Schritt. Lokale Satzungen können strengere Vorgaben machen als die Landesbauordnung .
- Reichen Sie eine Bauanzeige ein: Auch wenn Ihr Carport verfahrensfrei ist, müssen Sie es bei der Gemeinde anzeigen. Die 4-Wochen-Frist gibt Ihnen Sicherheit .
- Beachten Sie die Dachüberstände: Die 40-m²-Grenze umfasst alle Dachüberstände – messen Sie genau nach .
- Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn: Besonders bei Grenzbebauung empfiehlt sich das frühzeitige Gespräch, auch wenn es rechtlich nicht immer zwingend erforderlich ist .
- Kontaktieren Sie Ihr Bauamt: Die Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt beraten Sie gerne zu den spezifischen Regelungen an Ihrem Standort .
Mit dieser Übersicht sind Sie bestens gerüstet, um Ihr Carport-Projekt in Thüringen erfolgreich und rechtskonform umzusetzen. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!