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Carport-Bau in Baden-Württemberg: Regeln, Genehmigung und aktuelle Vorschriften

Sie planen den Bau eines Carports in Baden-Württemberg? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir erklären Ihnen verständlich, wann Sie eine Baugenehmigung benötigen, welche Unterlagen im Genehmigungsfall erforderlich sind und welche wichtigen Änderungen Sie beachten müssen.

Die aktuelle Rechtslage: Wann ist ein Carport verfahrensfrei?

In Baden-Württemberg können Sie Ihren Carport unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei (also ohne Baugenehmigung) errichten. Die zentrale Regelung dazu findet sich in § 50 Abs. 1 der Landesbauordnung Baden-Württemberg (LBO) .
Wichtig zu wissen: Die Rechtslage in Baden-Württemberg hat sich geändert. Seit dem 29. Juni 2025 gilt eine neue Regelung: Carports sind bis zu einer Grundfläche von 50 Quadratmetern genehmigungsfrei .

KriteriumVerfahrensfrei, wenn…
Maximale Grundfläche (Brutto-Grundfläche)50 Quadratmeter (seit 29.06.2025)
Maximale mittlere Wandhöhe3 Meter 
Lage des Grundstücksm Innenbereich (bebauter Ortsteil), nicht im Außenbereich 
Einhaltung der AbstandsflächenMindestens 3 Meter zur Grundstücksgrenze oder Nutzung der privilegierten Grenzbebauung 

Wichtig für Sie: Die Brutto-Grundfläche umfasst auch alle Dachüberstände . Im Außenbereich gelten strengere Regeln – hier ist fast immer eine Genehmigung erforderlich, selbst bei kleinen Carports .

Die Regelung für die Grenzbebauung

Wenn Sie Ihren Carport direkt an die Grundstücksgrenze bauen möchten (privilegierte Grenzbebauung), gelten in Baden-Württemberg folgende zusätzliche Vorgaben :

KriteriumZulässig für Grenzbebauung, wenn…
Maximale Länge an einer GrundstücksgrenzeMaximal 9 Meter
Maximale Länge an allen Grundstücksgrenzen insgesamtMaximal 15 Meter (für alle grenzständigen Bauwerke wie Carport + Garage + Schuppen)
Mindestabstand zur StraßeIn der Regel 3 Meter zur öffentlichen Verkehrsfläche 

Die Rolle des Bebauungsplans

Auch wenn Ihr Carport alle landesrechtlichen Vorgaben für die Verfahrensfreiheit erfüllt, müssen Sie unbedingt den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde prüfen. Dieser kann zusätzliche Einschränkungen enthalten :

  • Baugrenzen und Baulinien: Diese legen fest, wo auf dem Grundstück gebaut werden darf.
  • Gestaltungsvorgaben: Der Bebauungsplan oder örtliche Gestaltungssatzungen können Vorgaben zu Dachform, Dachfarbe, Materialien oder sogar zur Dachbegrünung machen .
  • Grundflächenzahl (GRZ): Der Bebauungsplan legt fest, wie viel Prozent Ihres Grundstücks überbaut werden dürfen – Carports zählen hierbei zur versiegelten Fläche .

Ein kurzer Anruf oder eine Anfrage beim zuständigen Bauamt vor der Planung ist daher unerlässlich und spart später Ärger und Kosten .

Das Kenntnisgabeverfahren: Auch für verfahrensfreie Carports

„Verfahrensfrei“ bedeutet in Baden-Württemberg nicht „dokumentenfrei“. Für verfahrensfreie Carports müssen Sie die Gemeinde über Ihr Bauvorhaben in Kenntnis setzen. Dies geschieht über eine Bauanzeige im Kenntnisgabeverfahren nach § 51 LBO .
Folgende Unterlagen werden dafür üblicherweise verlangt :

  • Formular zur Bauanzeige: Seit 2025 wird dies zunehmend digital über das zentrale „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW) abgewickelt.
  • Lageplan/Katasterauszug: Zeigt die genaue Position des Carports auf Ihrem Grundstück.
  • Bauzeichnungen: Einfache Skizzen mit Grundriss, Ansichten und den wichtigsten Maßen.
  • Baubeschreibung: Eine kurze Beschreibung des Vorhabens.
  • Nachweis der Standsicherheit: Oft nur bei komplexen Entwürfen oder auf Anforderung der Gemeinde nötig.
  • Zustimmung der Nachbarn: Erforderlich, wenn Sie von den vorgeschriebenen Abstandsflächen abweichen wollen .

Wann ist eine Baugenehmigung erforderlich?

Eine Baugenehmigung ist in Baden-Württemberg erforderlich, wenn Ihr Vorhaben die Kriterien der Verfahrensfreiheit überschreitet :

  • Größe: Grundfläche über 50 m²
  • Höhe: Mittlere Wandhöhe über 3 m
  • Standort: Errichtung im Außenbereich
  • Abweichungen: Nichteinhaltung der Abstandsflächen ohne privilegierte Grenzbebauung
Diese Unterlagen werden für die Genehmigung benötigt
  • Antrag auf Baugenehmigung im vereinfachten Verfahren (Formular, meist in zweifacher Ausfertigung)
  • Lageplan (vermaßter Plan mit genauer Position des Carports)
  • Bauzeichnungen (detaillierte Grundrisse, Ansichten und Schnitte)
  • Baubeschreibung (präzise Beschreibung des Bauvorhabens, der Materialien und der Bauweise)
  • Standsicherheitsnachweis (statische Berechnung)
  • Darstellung der Grundstücksentwässerung (Entwässerungsplan)
  • Erhebungsbogen für die Statistik (in zweifacher Ausfertigung)

Wichtig: Hat das Bauamt seinen Sitz nicht in der Gemeinde, ist eine dreifache Ausfertigung erforderlich . Mit dem Bau dürfen Sie erst beginnen, wenn Ihnen die Baugenehmigung erteilt und der Baufreigabeschein („Roter Punkt“) vorliegt .

Welche Strafen drohen bei Verstoß?

Wer ohne erforderliche Genehmigung baut oder die Vorschriften nicht einhält, riskiert erhebliche Konsequenzen :

  • Bußgelder: Bis zu 50.000 €
  • Baueinstellungsverfügung: Sofortiger Baustopp
  • Rückbauverfügung: Abriss auf eigene Kosten
  • Ordnungswidrigkeit: Auch bei verfahrensfreien Vorhaben drohen Konsequenzen bei Nichteinhaltung der Vorschriften 

Wichtige Änderungen und aktuelle Entwicklungen 2026

1. Erhöhung der Genehmigungsfreiheit auf 50 m²
Seit dem 29. Juni 2025 gilt in Baden-Württemberg die wichtige Änderung: Carports sind bis zu 50 Quadratmetern Grundfläche genehmigungsfrei . Dies schafft mehr Spielraum für Bauherren.
2. Digitales Bauamt
Seit 2025 wird das Kenntnisgabeverfahren zunehmend digital über das zentrale „Virtuelle Bauamt Baden-Württemberg“ (ViBa BW) abgewickelt .
3. Keine Solarpflicht für private Carports
Anders als bei Neubauten besteht für private Carports in Baden-Württemberg keine Pflicht, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Wenn Sie dennoch ein „Solarcarport“ planen, müssen Sie die statischen Mehrlasten und elektrotechnischen Vorschriften beachten.

Unser Rat für Ihr Bauvorhaben

  • Prüfen Sie den Bebauungsplan: Dies ist der wichtigste Schritt. Lokale Satzungen können strengere Vorgaben machen als die Landesbauordnung .
  • Beachten Sie die neue 50-m²-Grenze: Seit Juni 2025 haben Sie mehr Spielraum – aber denken Sie an die Dachüberstände .
  • Führen Sie das Kenntnisgabeverfahren durch: Auch für verfahrensfreie Carports müssen Sie eine Bauanzeige einreichen .
  • Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn: Besonders bei Grenzbebauung empfiehlt sich das frühzeitige Gespräch, auch wenn es rechtlich nicht immer zwingend erforderlich ist.
  • Kontaktieren Sie Ihr Bauamt: Die Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis beraten Sie gerne zu den spezifischen Regelungen an Ihrem Standort .

Mit dieser Übersicht sind Sie bestens gerüstet, um Ihr Carport-Projekt in Baden-Württemberg erfolgreich und rechtskonform umzusetzen. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!

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