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Carport-Bau in Bayern: Regeln, Genehmigung und aktuelle Vorschriften

Sie planen den Bau eines Carports in Bayern? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir erklären Ihnen verständlich, wann Sie eine Baugenehmigung benötigen, welche Unterlagen im Genehmigungsfall erforderlich sind und welche wichtigen Vorschriften Sie beachten müssen, um spätere Probleme zu vermeiden.

Die aktuelle Rechtslage: Wann ist ein Carport genehmigungsfrei?

n Bayern ist der Bau eines Carports unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei, das heißt, es ist keine Baugenehmigung erforderlich. Die zentrale Regelung dazu findet sich in Artikel 57 der Bayerischen Bauordnung (BayBO) . Halten Sie diese Grenzen ein, können Sie ohne behördlichen Genehmigungsprozess mit dem Bau beginnen – vorausgesetzt, Ihr Vorhaben entspricht allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie zum Beispiel dem Bebauungsplan Ihrer Gemeinde .

Die wichtigsten Grenzwerte im Überblick

Damit Ihr Carport in Bayern verfahrensfrei ist, muss er die folgenden Kriterien erfüllen:

KriteriumGenehmigungsfrei, wenn…
Maximale Grundfläche50 Quadratmeter
Maximale Wandhöhe3 Meter (mittlere Wandhöhe)
Lage des GrundstücksIm Innenbereich (bebauter Ortsteil), nicht im Außenbereich
Länge an einer GrundstücksgrenzeMaximal 9 Meter (privilegierte Grenzbebauung nach Art. 6 BayBO)
Länge an allen Grundstücksgrenzen insgesamtMaximal 15 Meter
BauweiseOffene Bauweise, d.h. kein geschlossener Abstellraum oder Seitenwände, die eine Garage imitieren

Wichtig für Sie: Genehmigungsfrei bedeutet nicht automatisch, dass Sie alle Regeln ignorieren können. Auch für verfahrensfreie Carports gelten die allgemeinen Anforderungen der Bayerischen Bauordnung, wie die Einhaltung von Abstandsflächen, Brandschutzvorschriften und die Vorgaben des Bebauungsplans Ihrer Gemeinde . Wir empfehlen Ihnen daher dringend, vor Baubeginn einen Blick in den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde zu werfen. Dieser kann zusätzliche Vorgaben enthalten, etwa zur Dachform, Dachfarbe oder zur Gestaltung des Carports .

Wenn eine Genehmigung erforderlich ist: Diese Unterlagen werden benötigt

Überschreitet Ihr geplanter Carport die oben genannten Maße, soll er im Außenbereich entstehen oder sind Sie unsicher wegen der Abstandsflächen, müssen Sie einen offiziellen Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) stellen. Die Bearbeitung kann mehrere Wochen bis Monate dauern, planen Sie dies rechtzeitig ein . Hierfür benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen :

  • Amtliches Bauantragsformular: Dieses erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder online auf den Webseiten der Bauaufsichtsbehörden.
  • Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte: Amtlicher Lageplan, meist vom Vermessungsamt, der nicht älter als drei Monate sein sollte.
  • Lageplan: Ein maßstabsgetreuer Plan, der die genaue Position des Carports auf Ihrem Grundstück zeigt.
  • Bauzeichnungen: Detaillierte Grundrisse, Ansichten und Schnitte Ihres Carports.
  • Baubeschreibung: Eine präzise Beschreibung des Bauvorhabens, der verwendeten Materialien und der Bauweise.
  • Standsicherheitsnachweis: Die statische Berechnung (wird oft erst bei Überschreitung der Genehmigungsfreiheit oder auf Verlangen der Behörde fällig).
  • Berechnungen: Beispielsweise zur Grundfläche oder zum umbauten Raum.
  • Zustimmung der Nachbarn: Insbesondere bei Grenzbebauung erforderlich, wenn die Abstandsflächen unterschritten werden .

Die Kosten für eine Baugenehmigung sind gebührenpflichtig. Sie beginnen im niedrigen dreistelligen Bereich und richten sich nach der jeweiligen Gebührenordnung der Behörde und dem Aufwand des Verfahrens.

Unser Rat für Ihr Bauvorhaben

  • Informieren Sie sich frühzeitig: Prüfen Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Oft gibt es dort gestalterische Vorgaben, die Sie beachten müssen – auch wenn Ihr Carport an sich genehmigungsfrei ist .
  • Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn: Suchen Sie frühzeitig das Gespräch, insbesondere wenn der Carport in Grenznähe gebaut werden soll. Das kann spätere Konflikte und Einsprüche vermeiden .
  • Kontaktieren Sie Ihr Bauamt: Die Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt beraten Sie gerne zu den spezifischen Regelungen an Ihrem Standort. Eine frühzeitige Beratung kann spätere Probleme vermeiden .
  • Stellen Sie eine Bauvoranfrage: Wenn Sie sich bei bestimmten Punkten unsicher sind, können Sie eine kostenpflichtige Bauvoranfrage stellen. Damit erhalten Sie von der Behörde eine verbindliche Auskunft, ob Ihr Vorhaben an dieser Stelle grundsätzlich zulässig ist .

Mit dieser Übersicht sind Sie bestens gerüstet, um Ihr Carport-Projekt in Bayern erfolgreich und rechtskonform umzusetzen. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!

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