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Carport-Bau in Berlin: Regeln, Genehmigung und aktuelle Informationen

Sie möchten in der Hauptstadt einen Carport bauen? Dann sind Sie hier richtig. Wir erklären Ihnen verständlich, wann Sie eine Baugenehmigung benötigen, welche Voraussetzungen für genehmigungsfreie Carports gelten und welche Unterlagen im Genehmigungsfall erforderlich sind.

Grundsätzliches: Genehmigungspflicht in Berlin

In Berlin sind Bauvorhaben nach § 55 der Bauordnung für Berlin (BauO Bln) grundsätzlich genehmigungspflichtig . Das bedeutet: Bevor Sie bauen, müssen Sie in der Regel eine Baugenehmigung einholen. Allerdings gibt es wichtige Ausnahmen: § 62 BauO Bln definiert bestimmte Vorhaben als genehmigungsfrei . Dazu zählen unter bestimmten Voraussetzungen auch Carports.
Wichtig zu verstehen: Auch wenn Ihr Carport genehmigungsfrei ist, müssen Sie dennoch alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten . Dazu gehören insbesondere:

  • Die Festsetzungen des Bebauungsplans Ihrer Gemeinde
  • Das Abstandsflächenrecht (Abstand zu Nachbargrundstücken)
  • Gegebenenfalls Denkmalschutzrecht oder Naturschutzrecht

Die Verantwortung dafür, dass Ihr Vorhaben allen Vorschriften entspricht, liegt bei Ihnen als Bauherr 

Wann ist ein Carport in Berlin genehmigungsfrei?

In Berlin dürfen Sie einen Carport ohne Baugenehmigung errichten, wenn bestimmte Maße eingehalten werden. Die gute Nachricht: In vielen Fällen ist das Vorhaben damit genehmigungsfrei.
Die wichtigsten Grenzwerte im Überblick
Die folgenden Werte sind in der Berliner Bauordnung festgelegt:

KriteriumGenehmigungsfrei, wenn…
Maximale Grundfläche30 Quadratmeter
Maximale Wandhöhe3 Meter
Maximale Länge insgesamtMaximal 9 Meter je Grenze, insgesamt max. 15 Meter an allen Grenzen

Welche Rolle spielt der Bebauungsplan?

Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde kann zusätzliche Vorgaben enthalten, die Sie unbedingt beachten müssen – auch wenn Ihr Carport an sich genehmigungsfrei ist . Dazu gehören:

  • Baufenster und Baulinien – hier darf nur innerhalb bestimmter Bereiche gebaut werden
  • Flächen für Nebenanlagen – oft extra ausgewiesen
  • Gestalterische Vorgaben – etwa zu Dachform, Material oder Farbe
  • Grenzbebauungspflicht – in manchen Siedlungen (z.B. Reihenhäusern) ist die Bebauung auf der Grenze sogar vorgeschrieben 

Tipp: Nehmen Sie immer zuerst Einsicht in den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde, bevor Sie mit konkreten Planungen starten .

Wenn eine Genehmigung erforderlich ist: Diese Unterlagen werden benötigt

Fällt Ihr Carport nicht unter die genehmigungsfreien Vorhaben, müssen Sie einen Bauantrag stellen. Folgende Unterlagen werden in Berlin in der Regel benötigt 

  • Amtliches Bauantragsformular – erhältlich bei der Gemeinde oder online
  • Lageplan des Baugrundstücks – aktueller Auszug aus dem Liegenschaftskataster 
  • Bauzeichnungen und Bauentwürfe – Grundrisse, Ansichten, Schnitte 
  • Baubeschreibung – detaillierte Beschreibung des Bauvorhabens, der Materialien und der Bauweise 
  • Statische Berechnungen – Nachweis der Standsicherheit (§ 66 BauO Bln) 
  • Nachweise zum Brandschutz – falls erforderlich 
  • Nachweis über die Einhaltung der Energieeinsparverordnung (EnEV) 

Die Bauvorlagen müssen von einem bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (Architekt oder Ingenieur) oder öffentlich bestellten und vereidigten Sachverständigen erstellt werden

Was passiert bei Verstößen?

Wenn Sie einen genehmigungspflichtigen Carport bauen, ohne vorher eine Genehmigung einzuholen, drohen empfindliche Konsequenzen

  • Baustopp: Die Bauaufsichtsbehörde kann den sofortigen Stopp der Bauarbeiten anordnen 
  • Bußgelder: Es drohen erhebliche Geldstrafen
  • Abrissverfügung: Im Extremfall muss der Carport auf Ihre Kosten zurückgebaut werden 
  • Nachträgliche Genehmigung: Wenn Ihr Carport prinzipiell genehmigungsfähig ist, kann eine nachträgliche Genehmigung möglich sein – allerdings mit zusätzlichem Aufwand und Kosten

Unser Rat für Ihr Bauvorhaben

  • Bebauungsplan prüfen: Nehmen Sie frühzeitig Einsicht in den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde – er kann zusätzliche Vorgaben enthalten .
  • Maße genau ermitteln: Messen Sie Grundfläche (Fußabdruck, nicht Dachfläche) und Wandhöhe sorgfältig.
  • Grenzbebauung checken: Wenn Sie an der Grenze bauen wollen, beachten Sie die Beschränkungen für Länge (max. 9 m je Grenze) und Höhe (max. 3 m) .
  • Nachbarn einbeziehen: Auch wenn keine Zustimmung erforderlich ist – sprechen Sie vorher mit Ihren Nachbarn, das kann späteren Streit vermeiden .
  • Bauamt kontaktieren: Die Mitarbeiter des Bauamts Ihres Bezirks beraten Sie zu den spezifischen Regelungen an Ihrem Standort .
  • Bei Zweifeln: Bauvoranfrage stellen – das schafft verbindliche Klarheit, ersetzt aber keine Baugenehmigung

Mit dieser Übersicht sind Sie bestens gerüstet, um Ihr Carport-Projekt in Berlin erfolgreich und rechtskonform umzusetzen. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!

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