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Carport-Bau in Hessen: Regeln, Genehmigung und aktuelle Vorschriften
Sie planen den Bau eines Carports in Hessen? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir erklären Ihnen verständlich, wann Sie eine Baugenehmigung benötigen, welche Unterlagen im Genehmigungsfall erforderlich sind und welche aktuellen Entwicklungen Sie für Ihr Bauvorhaben kennen sollten.
Die aktuelle Rechtslage: Wann ist ein Carport genehmigungsfrei?
In Hessen ist der Bau eines Carports unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei (genehmigungsfrei). Die zentrale Regelung dazu findet sich in der Hessischen Bauordnung (HBO) . Grundsätzlich gilt: Garagen und Carports mit einer Brutto-Grundfläche von nicht mehr als 50 Quadratmetern sind in Hessen verfahrensfrei . Das bedeutet, Sie benötigen keine Baugenehmigung von der Behörde, müssen Ihr Vorhaben aber in der Regel bei der Gemeinde anzeigen . Legt diese nicht innerhalb eines Monats Widerspruch ein, dürfen Sie mit dem Bau beginnen .
Wichtig: Genehmigungsfrei bedeutet nicht, dass Sie alle Regeln ignorieren können. Auch für verfahrensfreie Carports gelten die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie die Einhaltung des Bebauungsplans, der Abstandsflächen oder des Brandschutzes . Die Verantwortung dafür liegt als Bauherr bei Ihnen .
Die wichtigsten Grenzwerte für die Grenzbebauung im Überblick
Wenn Sie Ihren Carport direkt an die Grundstücksgrenze bauen möchten, gelten in Hessen besondere Regelungen für die sogenannte privilegierte Grenzbebauung. Auch wenn Ihr Carport verfahrensfrei ist, müssen Sie diese Werte einhalten .
Wichtig für Sie: Die Einhaltung dieser Werte ist entscheidend. Wenn Sie direkt an der Grenze bauen, ist die schriftliche Zustimmung Ihres Nachbarn nicht immer zwingend erforderlich, solange Sie sich im Rahmen der privilegierten Grenzbebauung bewegen. Sobald Sie diese Werte überschreiten oder einen Abstand von weniger als 2,50 Metern (aber nicht 0) einhalten wollen, ist die Zustimmung des Nachbarn nötig . Wir empfehlen Ihnen dringend, vor Baubeginn das Gespräch mit Ihren Nachbarn zu suchen und einen Blick in den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde zu werfen. Dieser kann zusätzliche Vorgaben enthalten, etwa zur Dachform, Dachfarbe, zur Versiegelung oder sogar die Unzulässigkeit von Nebenanlagen festlegen .
Wenn eine Genehmigung erforderlich ist: Diese Unterlagen werden benötigt
Überschreitet Ihr geplanter Carport die 50-Quadratmeter-Grenze, widerspricht die Gemeinde Ihrer Anzeige oder soll er im Außenbereich entstehen, müssen Sie einen offiziellen Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde (Landratsamt oder kreisfreie Stadt) stellen. Der Antrag muss von einem in Hessen bauvorlageberechtigten Entwurfsverfasser (z.B. Architekt oder Bauingenieur) unterzeichnet werden . Hierfür benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen :
- Amtliches Bauantragsformular: Dieses erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder online auf den Webseiten der Bauaufsichtsbehörden. In einigen Regionen ist auch eine Online-Einreichung möglich .
- Auszug aus dem Liegenschaftskataster: Ein aktueller amtlicher Lageplan, der nicht älter sein sollte.
- Lageplan: Ein maßstabsgetreuer Plan, der die genaue Position des Carports auf Ihrem Grundstück zeigt.
- Bauzeichnungen: Detaillierte Grundrisse, Ansichten und Schnitte Ihres Carports.
- Baubeschreibung: Eine präzise Beschreibung des Bauvorhabens, der verwendeten Materialien und der Bauweise.
- Standsicherheitsnachweis: Die statische Berechnung.
- Berechnungen: Beispielsweise zur Grundfläche oder zum umbauten Raum.
- Zustimmung der Nachbarn: Sofern erforderlich.
- Nachweis der Erschließung: Information zur Wasser- und Energieversorgung sowie Abwasserentsorgung, falls kein Anschluss an öffentliche Netze besteht .
Wichtige Änderungen und aktuelle Entwicklungen 2026
1. Keine Erhöhung der Grenzwerte, aber Erleichterungen im „Baupaket II“
Anders als in Mecklenburg-Vorpommern sind in Hessen für 2026 keine Erhöhungen der 50-Quadratmeter-Grenze für Carports geplant. Die hessische Landesregierung hat jedoch im Oktober 2025 eine Novelle der Bauordnung (Baupaket I) verabschiedet, die Verfahren erheblich vereinfacht hat . Der Fokus liegt aktuell auf dem „Baupaket II“, das weitere Erleichterungen bringen soll, insbesondere beim Bauen im Bestand und bei der Reduzierung von technischen Vorschriften . Die erleichterten Regelungen für Carports bleiben von diesen Änderungen aber voraussichtlich unberührt.
2. Photovoltaik-Pflicht: Ja, aber (noch) nicht für private Carports
Hessen hat zum Jahresbeginn 2025 eine Solarpflicht eingeführt. Diese gilt jedoch nur für neu gebaute landeseigene Gebäude und für Parkplätze mit mehr als 50 Stellplätzen . Für den privaten Carport besteht in Hessen derzeit keine Pflicht, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Sollten Sie dennoch ein „Solarcarport“ planen, müssen Sie die statischen Mehrlasten und die elektrotechnischen Vorschriften (VDE-Bestimmungen) beachten. Eine Beratung durch einen Fachbetrieb ist hier unerlässlich.
Unser Rat für Ihr Bauvorhaben
- Informieren Sie sich frühzeitig: Prüfen Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Oft gibt es dort gestalterische Vorgaben oder spezielle Festsetzungen zu Stellplätzen, die Sie beachten müssen – auch wenn Ihr Carport an sich verfahrensfrei ist .
- Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn: Suchen Sie frühzeitig das Gespräch, insbesondere wenn der Carport in Grenznähe gebaut werden soll. Gute Absprachen im Vorfeld vermeiden spätere Konflikte .
- Erstatten Sie rechtzeitig Anzeige: Denken Sie daran: Auch wenn Ihr Carport verfahrensfrei ist, muss die Gemeinde in der Regel informiert werden. Reichen Sie die notwendigen Unterlagen (Vorhabensbeschreibung, Skizze) ein, um auf der sicheren Seite zu sein .
- Kontaktieren Sie Ihr Bauamt: Die Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt beraten Sie gerne zu den spezifischen Regelungen an Ihrem Standort. Eine frühzeitige Beratung kann spätere Probleme vermeiden .
Mit dieser Übersicht sind Sie bestens gerüstet, um Ihr Carport-Projekt in Hessen erfolgreich und rechtskonform umzusetzen. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!