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Carport-Bau in Mecklenburg-Vorpommern: Regeln, Genehmigung und aktuelle Änderungen
Sie planen den Bau eines Carports in Mecklenburg-Vorpommern? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir erklären Ihnen verständlich, wann Sie eine Baugenehmigung benötigen, welche Unterlagen im Genehmigungsfall erforderlich sind und welche wichtige Gesetzesänderung ab dem 1. März 2026 auf Sie zukommt.
Die aktuelle Rechtslage: Wann ist ein Carport genehmigungsfrei?
In Mecklenburg-Vorpommern ist der Bau eines Carports grundsätzlich genehmigungsfrei (verfahrensfrei), solange bestimmte Maße nicht überschritten werden. Halten Sie diese Grenzen ein, können Sie ohne behördlichen Genehmigungsprozess mit dem Bau beginnen – vorausgesetzt, Ihr Vorhaben entspricht allen anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie zum Beispiel dem Bebauungsplan Ihrer Gemeinde.
Die wichtigsten Grenzwerte im Überblick
| Kriterium | Genehmigungsfrei, wenn… |
| Maximale Grundfläche | 30 Quadratmeter |
| Maximale Wandhöhe | 3 Meter (mittlere Wandhöhe) |
| Länge an einer Grundstücksgrenze | Maximal 9 Meter |
| Länge an allen Grundstücksgrenzen insgesamt | Maximal 15 Meter |
Wichtig für Sie: Diese Werte gelten für den Innenbereich. Die Zustimmung Ihrer Nachbarn ist nicht erforderlich, solange Sie diese Maße einhalten. Dennoch empfehlen wir Ihnen dringend, vor Baubeginn einen Blick in den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde zu werfen. Dieser kann zusätzliche Vorgaben enthalten, etwa zur Dachform, Dachfarbe oder zur Gestaltung des Carports.
Wenn eine Genehmigung erforderlich ist: Diese Unterlagen werden benötigt
Überschreitet Ihr geplanter Carport die oben genannten Maße oder ist er aus anderen Gründen genehmigungspflichtig, müssen Sie einen offiziellen Bauantrag bei der unteren Bauaufsichtsbehörde Ihres Landkreises oder Ihrer kreisfreien Stadt stellen. Hierfür benötigen Sie in der Regel folgende Unterlagen:
- Amtliches Bauantragsformular: Dieses erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder online auf den Webseiten der Bauaufsichtsbehörden.
- Auszug aus der amtlichen Liegenschaftskarte: Dieser sollte nicht älter als drei Monate sein.
- Lageplan: Ein maßstabsgetreuer Plan, der die genaue Position des Carports auf Ihrem Grundstück zeigt. In vielen Fällen wird dieser von einem Vermessungsbüro erstellt.
- Bauzeichnungen: Detaillierte Grundrisse, Ansichten und Schnitte Ihres Carports.
- Baubeschreibung: Eine präzise Beschreibung des Bauvorhabens, der verwendeten Materialien und der Bauweise.
- Standsicherheitsnachweis: Die statische Berechnung, die die Sicherheit Ihres Carports belegt.
- Berechnungen: Beispielsweise zur Grundfläche, zum umbauten Raum oder zu den Wohnflächen.
- Brandschutzkonzept: Falls erforderlich, muss auch der Brandschutz nachgewiesen werden.
Die Kosten für eine Baugenehmigung sind gebührenpflichtig. Sie beginnen bei mindestens 60 Euro und richten sich nach dem Umfang und dem Aufwand des Verfahrens.
Wichtige Änderung ab dem 1. März 2026: Mehr Spielraum für Bauherren
Die Landesregierung von Mecklenburg-Vorpommern hat eine Novelle der Landesbauordnung (LBauO M-V) auf den Weg gebracht, die am 1. März 2026 in Kraft tritt. Für alle, die einen Carport bauen möchten, gibt es eine besonders erfreuliche Neuerung:
Die verfahrensfreie Grundfläche wird von 30 Quadratmetern auf 40 Quadratmeter angehoben.
Das bedeutet konkret: Ab März 2026 können Sie Carports mit einer Grundfläche von bis zu 40 Quadratmetern genehmigungsfrei errichten, sofern auch die anderen Voraussetzungen wie die maximale Wandhöhe und die Grenzbebauung eingehalten werden. Diese Änderung schafft mehr Flexibilität und erspart vielen Bauherren den bürokratischen Aufwand eines Genehmigungsverfahrens.
Unser Rat für Ihr Bauvorhaben
Informieren Sie sich frühzeitig: Prüfen Sie den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde. Oft gibt es dort gestalterische Vorgaben, die Sie beachten müssen – auch wenn Ihr Carport an sich genehmigungsfrei ist.
Kontaktieren Sie Ihr Bauamt: Die Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Landkreis oder Ihrer kreisfreien Stadt beraten Sie gerne zu den spezifischen Regelungen an Ihrem Standort. Eine frühzeitige Beratung kann spätere Probleme vermeiden.
Stellen Sie eine Bauvoranfrage: Wenn Sie sich bei bestimmten Punkten unsicher sind, können Sie eine kostenpflichtige Bauvoranfrage stellen. Damit erhalten Sie von der Behörde eine verbindliche Auskunft, ob Ihr Vorhaben an dieser Stelle grundsätzlich zulässig ist.
Mit dieser Übersicht sind Sie bestens gerüstet, um Ihr Carport-Projekt in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich und rechtskonform umzusetzen. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!
Mit dieser Übersicht sind Sie bestens gerüstet, um Ihr Carport-Projekt in Mecklenburg-Vorpommern erfolgreich und rechtskonform umzusetzen. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!