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Carport-Bau in Nordrhein-Westfalen: Regeln, Genehmigung und aktuelle Vorschriften
Sie planen den Bau eines Carports in Nordrhein-Westfalen? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir erklären Ihnen verständlich, wann Sie eine Baugenehmigung benötigen, welche Unterlagen im Genehmigungsfall erforderlich sind und welche aktuellen Entwicklungen Sie für Ihr Bauvorhaben kennen sollten.
Die aktuelle Rechtslage: Wann ist ein Carport genehmigungsfrei?
n Nordrhein-Westfalen sind Carports (offiziell „überdachte Stellplätze“) unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei. Das bedeutet, Sie benötigen keine Baugenehmigung von der Behörde . Die zentrale Regelung dazu findet sich in § 62 der Landesbauordnung NRW (BauO NRW 2018) .
Wichtig: „Verfahrensfrei“ bedeutet nicht, dass Sie alle Regeln ignorieren können. Auch für verfahrensfreie Carports gelten die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie die Einhaltung des Bebauungsplans, der Abstandsflächen oder des Brandschutzes. Die Verantwortung dafür liegt als Bauherr vollständig bei Ihnen .
Die wichtigsten Grenzwerte im Überblick
Damit Ihr Carport in NRW verfahrensfrei ist, muss er die folgenden Kriterien erfüllen:
| Kriterium | Genehmigungsfrei, wenn… |
| Maximale Grundfläche (Brutto-Grundfläche) | 30 Quadratmeter (insgesamt für alle Garagen und Carports auf dem Grundstück) |
| Maximale mittlere Wandhöhe | 3 Meter |
| Lage des Grundstücks | Im Innenbereich (bebauter Ortsteil), nicht im Außenbereich |
Wichtig für Sie: Die 30-Quadratmeter-Grenze bezieht sich auf alle vorhandenen und geplanten Garagen und Carports auf Ihrem Grundstück zusammen . Wenn Sie bereits eine Garage mit 20 Quadratmetern haben, dürfte ein zusätzlicher Carport nur noch maximal 10 Quadratmeter groß sein, um verfahrensfrei zu bleiben .
Die Regelung für die Grenzbebauung
Wenn Sie Ihren Carport direkt an die Grundstücksgrenze bauen möchten (also mit einem Abstand von weniger als 3 Metern), gelten in NRW besondere Regelungen für die sogenannte privilegierte Grenzbebauung:
| Kriterium | Zulässig für Grenzbebauung, wenn… |
| Maximale Länge an einer Grundstücksgrenze | Maximal 9 Meter |
| Maximale Länge an allen Grundstücksgrenzen insgesamt | Maximal 18 Meter |
| Abstand zur Straße | In der Regel Abstandsflächen von 3 Metern zur öffentlichen Verkehrsfläche beachten |
Wichtig für Sie: Auch bei einer Grenzbebauung müssen die oben genannten Werte für Grundfläche (30 m²) und Wandhöhe (3 m) eingehalten werden .
Die Rolle des Bebauungsplans
In Nordrhein-Westfalen spielt der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde eine besonders wichtige Rolle. Selbst wenn Ihr Carport alle landesrechtlichen Vorgaben erfüllt, kann der Bebauungsplan zusätzliche Einschränkungen enthalten :
- Baugrenzen und Baulinien: Diese legen fest, wo auf dem Grundstück gebaut werden darf .
- Gestaltungsvorgaben: Der Bebauungsplan oder örtliche Gestaltungssatzungen können Vorgaben zu Dachform, Dachfarbe, Materialien oder sogar zur Dachbegrünung machen .
- Standort: Als Nebenanlagen sind Carports oft auch außerhalb der Baugrenze erlaubt, meist aber nicht im Vorgartenbereich .
Prüfen Sie daher unbedingt vor Baubeginn den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde .
Genehmigungsfreistellung: Wenn eine Anzeige ausreicht
Für Carports, die die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreiten, aber dennoch bestimmte Kriterien erfüllen, kommt in NRW oft die Genehmigungsfreistellung nach § 63 BauO NRW in Betracht . Das bedeutet:
- Sie müssen den Carport bei der Gemeinde anzeigen (Bauvorlagen einreichen), aber es ist kein vollständiges Genehmigungsverfahren erforderlich .
- Wenn die Gemeinde nicht innerhalb eines Monats widerspricht oder die Durchführung eines Genehmigungsverfahrens verlangt, dürfen Sie mit dem Bau beginnen .
- Voraussetzung: Der Carport muss einem Wohngebäude dienen, im Geltungsbereich eines Bebauungsplans liegen, allen Festsetzungen entsprechen und die Erschließung muss gesichert sein .
Wenn eine Genehmigung erforderlich ist: Diese Unterlagen werden benötigt
Eine vollständige Baugenehmigung ist in NRW erforderlich, wenn:
- Ihr Carport die 30-Quadratmeter-Grenze überschreitet .
- Die mittlere Wandhöhe von 3 Metern überschritten wird .
- Ihr Grundstück im Außenbereich liegt .
- Die Gemeinde bei der Genehmigungsfreistellung widerspricht.
Für Carports mit einer Grundfläche bis zu 100 Quadratmetern können Sie den Bauantrag in NRW selbst stellen – ein Architekt oder bauvorlageberechtigter Entwurfsverfasser ist hierfür nicht zwingend erforderlich . Für größere Vorhaben ist ein Entwurfsverfasser mit Bauvorlageberechtigung nötig .
Sie benötigen in der Regel folgende Unterlagen :
- Amtliches Bauantragsformular: Erhalten Sie bei Ihrer Gemeinde oder online.
- Lageplan: Ein maßstabsgetreuer Plan, der die genaue Position des Carports auf Ihrem Grundstück zeigt.
- Bauzeichnungen: Detaillierte Grundrisse, Ansichten und Schnitte.
- Baubeschreibung: Eine präzise Beschreibung des Bauvorhabens, der Materialien und der Bauweise.
- Berechnungen: Zur Grundfläche, zum umbauten Raum etc.
- Standsicherheitsnachweis: Die statische Berechnung (je nach Größe erforderlich).
Muss ich die Nachbarn um Erlaubnis bitten?
Bei einem Carport, der alle Vorgaben für die Verfahrensfreiheit oder Genehmigungsfreistellung erfüllt, hat der Nachbar kein Veto-Recht . Sie müssen weder seine Erlaubnis einholen noch ihn über das Bauprojekt informieren.
Anders sieht es aus, wenn Sie für Ihren Carport eine Baugenehmigung brauchen und zusätzlich Abweichungen oder Befreiungen von den Festsetzungen des Bebauungsplans nötig sind. In diesem Fall beteiligen die Baubehörden auch die betroffenen Nachbarn . Es empfiehlt sich daher immer, frühzeitig das Gespräch mit den Nachbarn zu suchen .
Wichtige Änderungen und aktuelle Entwicklungen 2026
1. Solarpflicht für Wohngebäude
Zu Beginn des Jahres 2025 trat in NRW die Solarpflicht für Wohngebäude in Kraft . Für den privaten Carport besteht jedoch keine Pflicht, eine Photovoltaik-Anlage zu installieren. Wenn Sie dennoch ein „Solarcarport“ planen, müssen Sie die statischen Mehrlasten und die elektrotechnischen Vorschriften beachten.
2. Weitere Änderungen der Landesbauordnung
Für das Jahr 2026 sind weitere Änderungen der Landesbauordnung NRW angekündigt :
Privatisierung von Prüfaufgaben: Fragen des Brandschutzes und der Standsicherheit sollen zukünftig an Prüfingenieure übertragen werden, um Genehmigungsprozesse zu beschleunigen.
Genehmigungs-Fiktion: Für Bauantragsverfahren soll eine Genehmigungs-Fiktion eingeführt werden – wenn die Behörde nicht innerhalb einer bestimmten Frist entscheidet, gilt die Genehmigung als erteilt.
Unser Rat für Ihr Bauvorhaben
- Prüfen Sie den Bebauungsplan: Dies ist in NRW der wichtigste Schritt. Der Bebauungsplan kann strengere Vorgaben machen als die Landesbauordnung .
- Rechnen Sie alle vorhandenen Flächen zusammen: Denken Sie daran, dass die 30-Quadratmeter-Grenze für alle Garagen und Carports auf Ihrem Grundstück gemeinsam gilt .
- Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn: Auch wenn keine rechtliche Verpflichtung besteht, vermeiden gute Absprachen im Vorfeld spätere Konflikte .
- Kontaktieren Sie Ihr Bauamt: Die Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde in Ihrem Kreis oder Ihrer kreisfreien Stadt beraten Sie gerne zu den spezifischen Regelungen an Ihrem Standort
Mit dieser Übersicht sind Sie bestens gerüstet, um Ihr Carport-Projekt in Nordrhein-Westfalen erfolgreich und rechtskonform umzusetzen. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!