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Carport-Bau in Rheinland-Pfalz: Regeln, Genehmigung und aktuelle Vorschriften

Sie planen den Bau eines Carports in Rheinland-Pfalz? Dann sind Sie hier genau richtig. Wir erklären Ihnen verständlich, wann Sie eine Baugenehmigung benötigen, welche Unterlagen im Genehmigungsfall erforderlich sind und welche wichtigen Vorschriften Sie beachten müssen.

Die aktuelle Rechtslage: Wann ist ein Carport verfahrensfrei?

In Rheinland-Pfalz können Sie Ihren Carport unter bestimmten Voraussetzungen verfahrensfrei (also ohne Baugenehmigung) errichten. Die zentrale Regelung dazu findet sich in der Landesbauordnung Rheinland-Pfalz (LBauO) .
Wichtig zu wissen: „Verfahrensfrei“ bedeutet nicht, dass Sie alle Regeln ignorieren können. Auch für verfahrensfreie Carports gelten die öffentlich-rechtlichen Vorschriften, wie die Einhaltung des Bebauungsplans, der Abstandsflächen oder des Brandschutzes. Die Verantwortung dafür liegt als Bauherr vollständig bei Ihnen .

KriteriumVerfahrensfrei, wenn…
Maximale Grundfläche (Brutto-Grundfläche)36 Quadratmeter
Maximale mittlere Wandhöhe3 Meter
Lage des GrundstücksIm Innenbereich (bebauter Ortsteil), nicht im Außenbereich
GrenzabstandAuch ohne Grenzabstand möglich

Die Rolle des Bebauungsplans

Auch wenn Ihr Carport alle landesrechtlichen Vorgaben für die Verfahrensfreiheit erfüllt, müssen Sie unbedingt den Bebauungsplan Ihrer Gemeinde prüfen. Dieser kann zusätzliche Einschränkungen enthalten :

  • Baugrenzen und Baulinien: Diese legen fest, wo auf dem Grundstück gebaut werden darf.
  • Gestaltungsvorgaben: Der Bebauungsplan oder örtliche Gestaltungssatzungen können Vorgaben zu Dachform, Dachfarbe, Materialien oder Farbgebung machen.
  • Lagevorgaben: Auch als Nebenanlage muss der Carport mit den Festsetzungen des Bebauungsplans vereinbar sein.

Wann wird trotz Verfahrensfreiheit geprüft?

Auch wenn Ihr Carport die Größenkriterien für die Verfahrensfreiheit erfüllt, gibt es Situationen, in denen eine Prüfung erforderlich wird :

  • Bebauungsplan: Wenn Baugrenzen, Baulinien oder Lagevorgaben entgegenstehen
  • Abstandsflächen: Bei Fragen zur Grenzbebauung und Mindestabständen
  • Satzungen: Wenn örtliche Gestaltungssatzungen oder Ortsbildsatzungen Vorgaben machen
  • Ausführung: Wenn der Carport mit einem Geräteraum oder geschlossenen Seiten geplant wird
  • Außenbereich: Im Außenbereich gelten strengere Regeln

Wichtig: Ein integrierter Geräteraum oder geschlossene Seiten können die Einstufung verändern. Wenn Sie dies planen, sollte es von Anfang an mitgeprüft werden .

Eine Baugenehmigung ist in Rheinland-Pfalz erforderlich, wenn Ihr Vorhaben die Kriterien der Verfahrensfreiheit überschreitet :

  • Größe: Brutto-Grundfläche über 36 m²
  • Höhe: Mittlere Wandhöhe über 3 m
  • Standort: Errichtung im Außenbereich
  • Nutzung: Wenn der Carport mit geschlossenen Seiten oder Geräteraum ausgeführt wird

Diese Unterlagen werden für die Genehmigung benötigt

Für verfahrensfreie Carports (bis 36 m²):
Auch wenn keine Baugenehmigung erforderlich ist, empfiehlt sich eine sorgfältige Planung. Folgende Punkte sollten Sie dokumentieren :

  • Lageplan mit genauer Position des Carports
  • Einfache Skizzen mit Grundriss und Ansichten
  • Kurze Baubeschreibung
  • Nachweis der Einhaltung des Bebauungsplans
  • Regelung der Regenwasserführung (Entwässerung), besonders bei Grenznähe wichtig

Für genehmigungspflichtige Carports (über 36 m² oder im Außenbereich):
Für Carports, die eine Genehmigung im vereinfachten Baugenehmigungsverfahren nach § 64 LBauO benötigen, werden folgende Unterlagen benötigt :

  • Amtliches Bauantragsformular
  • Lageplan (maßstabsgetreu mit genauer Position)
  • Bauzeichnungen (detaillierte Grundrisse, Ansichten, Schnitte)
  • Baubeschreibung (präzise Beschreibung des Bauvorhabens, der Materialien und der Bauweise)
  • Standsicherheitsnachweis (statische Berechnung)
  • Berechnungen (Grundfläche, umbauter Raum)
  • Zustimmung der Nachbarn (bei Grenzbebauung erforderlich)

Unser Rat für Ihr Bauvorhaben

  • Prüfen Sie den Bebauungsplan: Dies ist der wichtigste Schritt. Lokale Satzungen können strengere Vorgaben machen als die Landesbauordnung .
  • Beachten Sie die 36-m²-Grenze: Messen Sie genau nach – inklusive aller Dachüberstände .
  • Planen Sie langfristig: Wenn Sie später einen Geräteraum oder geschlossene Seiten ergänzen wollen, planen Sie dies gleich von Anfang an mit .
  • Regeln Sie die Entwässerung: Besonders bei Grenznähe ist die Regenwasserführung ein wichtiger Punkt .
  • Sprechen Sie mit Ihren Nachbarn: Auch wenn keine rechtliche Verpflichtung besteht, vermeiden gute Absprachen im Vorfeld spätere Konflikte.
  • Kontaktieren Sie Ihr Bauamt: Die Mitarbeiter der unteren Bauaufsichtsbehörde in Ihrer Stadt oder Ihrem Landkreis beraten Sie gerne zu den spezifischen Regelungen an Ihrem Standort.

Mit dieser Übersicht sind Sie bestens gerüstet, um Ihr Carport-Projekt in Rheinland-Pfalz erfolgreich und rechtskonform umzusetzen. Wir wünschen Ihnen gutes Gelingen!

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