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Carport-Bau in Sachsen-Anhalt: Einfach & genau erklärt

Sie möchten in Sachsen-Anhalt einen Carport bauen? Hier erfahren Sie klar und verständlich, wann Sie eine Baugenehmigung brauchen, welche Maße gelten und was Sie beachten müssen.

Kurz und knapp: Die wichtigsten Fakten

In Sachsen-Anhalt können Sie Ihren Carport ohne Baugenehmigung bauen, wenn folgende zwei Bedingungen beide erfüllt sind 

KriteriumMaximal erlaubt
Brutto-Grundfläche50 Quadratmeter
Mittlere Wandhöhe3 Meter

Wichtig:  Überschreiten Sie auch nur eines dieser Maße, wird Ihr Carport genehmigungspflichtig 

Was bedeutet „genehmigungsfrei“ genau?

Wenn Ihr Carport diese Maße einhält, bedeutet das

  • Sie müssen keinen Bauantrag stellen
  • Sie müssen nicht auf eine Genehmigung warten
  • Sie können direkt mit dem Bau beginnen

Aber Achtung: Genehmigungsfrei heißt nicht „regelfrei“! Auch ohne Genehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten 

Das müssen Sie trotz Genehmigungsfreiheit beachten

Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde

Der Bebauungsplan kann strengere Regeln enthalten :
Vorgaben, wo auf dem Grundstück gebaut werden darf (Baufenster)
Bestimmungen zur Dachform, Farbe oder zum Material
Festlegungen zur Firstrichtung
Mein Rat: Fragen Sie immer vorher bei Ihrer Gemeinde nach dem Bebauungsplan!

Die Regeln für die Grenzbebauung

Wenn Sie direkt an der Grundstücksgrenze bauen wollen, gelten in ganz Deutschland übliche Grenzwerte

KriteriumMaximal erlaubt
Höhe an der Grenze3 Meter
Länge pro Grenze9 Meter
Gesamtlänge aller Grenzbauten15 Meter

Wichtig: Halten Sie diese Maße ein, brauchen Sie keine Zustimmung des Nachbarn . Überschreiten Sie sie, benötigen Sie die schriftliche Zustimmung Ihres Nachbarn

Der richtige Standort

Im Innenbereich (im Ort): Genehmigungsfrei bis 50 m² möglich 
Im Außenbereich (außerhalb): Hier gelten strengere Regeln, oft ist eine Genehmigung nötig 

Wenn Sie eine Baugenehmigung brauchen

Für einen Bauantrag brauchen Sie in der Regel :

  • Bauantragsformular (von der Gemeinde)
  • Auszug aus dem amtlichen Liegenschaftskataster
  • Lageplan mit Position des Carports
  • Bauzeichnungen (Grundrisse, Ansichten)
  • Baubeschreibung (Materialien, Bauweise)
  • Standsicherheitsnachweis (Statik)

Tipp: Die Bauvorlagen müssen meist von einem bauvorlageberechtigten Architekten oder Ingenieur erstellt werden .

Wie lange dauert das?

Die Bauaufsichtsbehörde entscheidet innerhalb von 3 Monaten über Ihren Antrag. In Ausnahmefällen kann die Frist um maximal 2 Monate verlängert werden .

Wichtige Tipps für Ihren Carport-Bau

Vor dem Bau:

  • Maße genau prüfen: Liegen Sie mit Grundfläche und Höhe unter den Grenzwerten? 
  • Bebauungsplan einsehen: Bei der Gemeinde erfragen 
  • Standort checken: Liegt das Grundstück im Innen- oder Außenbereich? 
  • Grenzabstände prüfen: Besonders wenn Sie nah an der Grenze bauen wollen 
  • Nachbarn informieren: Auch wenn nicht nötig – gut nachbarschaftliches Einvernehmen schadet nie 

Diese Fehler können teuer werden

Diese Fehler können teuer werden

Wenn Sie trotz Genehmigungspflicht ohne Genehmigung bauen :
Baustopp durch die Behörde
Bußgelder (in anderen Bundesländern bis 50.000 € möglich)
Im schlimmsten Fall: Abrissverfügung auf eigene Kosten

Unser Rat für Ihren Carport in Sachsen-Anhalt

Die gute Nachricht: Wenn Ihr Carport nicht größer als 50 m² und nicht höher als 3 Meter wird, können Sie in Sachsen-Anhalt meist ohne Behördendschungel bauen .
Trotzdem empfehlen wir:

  • Sicherheitshalber beim Bauamt anrufen – die Mitarbeiter beraten Sie kostenlos zu den örtlichen Besonderheiten 
  • Kurze Bauvoranfrage stellen – das gibt Ihnen verbindliche Klarheit für wenige Euro 

Mit diesen Informationen sind Sie bestens vorbereitet für Ihr Carport-Projekt in Sachsen-Anhalt!

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