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Carport-Bau in Schleswig-Holstein: Einfach & genau erklärt

Sie möchten in Schleswig-Holstein einen Carport bauen? Hier erfahren Sie klar und verständlich, wann Sie eine Baugenehmigung brauchen, welche Maße gelten und was Sie beachten müssen.

Kurz und knapp: Die wichtigsten Fakten

Gute Nachricht: Seit der neuen Landesbauordnung vom 5. Juli 2024 wurden die Regelungen für Carports in Schleswig-Holstein erheblich vereinfacht . Während früher nur 20 m² verfahrensfrei waren, dürfen Sie heute Carports mit bis zu 50 Quadratmetern Grundfläche ohne förmliche Baugenehmigung errichten .

Die entscheidenden Zahlen

KriteriumMaximal erlaubt
Brutto-Grundfläche50 Quadratmeter 
Mittlere Wandhöhe3 Meter
DachneigungHöchstens 45 Grad

Wichtig: Diese drei Bedingungen müssen alle erfüllt sein. Überschreiten Sie auch nur eines dieser Maße, wird Ihr Carport genehmigungspflichtig .

Was bedeutet „genehmigungsfrei“ genau?

Wenn Ihr Carport diese Maße einhält, bedeutet das :

  • Sie müssen keinen Bauantrag stellen
  • Sie müssen nicht auf eine Genehmigung warten
  • Sie können direkt mit dem Bau beginnen
  • Die frühere Anzeigepflicht entfällt seit dem „Bau-Turbo-Gesetz“ 2024 komplett

Aber Achtung: Genehmigungsfrei heißt nicht „regelfrei“! Auch ohne Genehmigung müssen Sie alle anderen Vorschriften einhalten .

Zusätzliche Voraussetzung: Das Carport muss „notwendig“ sein

Ein wichtiger Punkt, den viele übersehen: Die Verfahrensfreiheit gilt nur für „notwendige“ Carports . Das bedeutet:

  • Der Carport muss für die vorhandene, zugelassene Nutzung des Grundstücks erforderlich sein 
  • Ein Carport auf einem unbebauten Grundstück oder ein zusätzliches Carport zur Vermietung ist nicht genehmigungsfrei 

Das müssen Sie trotz Genehmigungsfreiheit beachten

1. Der Bebauungsplan Ihrer Gemeinde

Der Bebauungsplan kann strengere Regeln enthalten oder die Zulässigkeit in bestimmten Bereichen einschränken 

  • Vorgaben, wo auf dem Grundstück gebaut werden darf
  • Bestimmungen zur Dachform, Farbe oder zum Material
  • Festlegungen zur Firstrichtung

Mein Rat: Fragen Sie immer vorher bei Ihrer Gemeinde nach dem Bebauungsplan!

2. Die Regeln für die Grenzbebauung

Schleswig-Holstein hat klare Regeln, wenn Sie direkt an der Grundstücksgrenze bauen wollen :

KriteriumMaximal erlaubt
Maximale Länge pro Grenze9 Meter
Maximale Gesamtlänge aller Grenzbauten18 Meter
Maximale Höhe an der Grenze3 Meter 

Wichtig zu verstehen: In Schleswig-Holstein dürfen Carports direkt an der Grundstücksgrenze errichtet werden, wenn diese Maße eingehalten werden . Sie brauchen dann keine eigene Abstandsfläche zur Grenze einhalten .

Ohne Grenzbebauung: Wenn Sie nicht an der Grenze bauen, gilt der normale Mindestabstand von 3 Metern .

3. Der richtige Standort
  • Im Innenbereich (im Ort): Genehmigungsfrei bis 50 m² möglich 
  • Im Außenbereich (außerhalb): Hier gelten strengere Regeln, Carports sind im Außenbereich grundsätzlich nicht verfahrensfrei 

Wann wird eine Genehmigung erforderlich?

Eine Carport-Baugenehmigung wird in Schleswig-Holstein erforderlich, wenn Ihr Vorhaben die Grenzen der Verfahrensfreiheit überschreitet :

  • Grundfläche größer als 50 m²
  • Wandhöhe über 3 Meter
  • Dachneigung über 45 Grad
  • Länge an der Grenze über 9 Meter
  • Gewerbliche Nutzung (nicht für private Zwecke)

In diesen Fällen tritt das vereinfachte Baugenehmigungsverfahren nach § 63 LBO ein .

Diese Unterlagen werden benötigt

  • Vollständig ausgefülltes Antragsformular der zuständigen Behörde
  • Auszug aus der Liegenschaftskarte (Maßstab nicht kleiner als 1:500)
  • Lageplan mit Einzeichnung des geplanten Carports
  • Bauzeichnungen (Grundriss, Schnitte, Ansichten)
  • Baubeschreibung mit technischen Details
  • Statische Nachweise (je nach Konstruktion)

Wie lange dauert das?

Die gesetzliche Bearbeitungsfrist beträgt drei Monate ab Zugang der vollständigen Unterlagen . Die Frist beginnt jedoch erst drei Wochen nach Einreichung, wenn alle erforderlichen Dokumente vorliegen . Unvollständige Anträge können die Bearbeitung erheblich verlängern.

Diese Fehler können teuer werden

Wenn Sie trotz Genehmigungspflicht ohne Genehmigung bauen, drohen empfindliche Konsequenzen :

  • Bußgelder zwischen 500 und 50.000 Euro
  • Baustopp durch die Behörde
  • Im schlimmsten Fall: Abrissverfügung auf eigene Kosten

Besonders tückisch: Schwarzbauten verjähren nicht! Auch Jahre später kann das Bauamt noch einschreiten, beispielsweise beim Verkauf der Immobilie .

Wichtige Tipps für Ihren Carport-Bau

Vor dem Bau:

  • Maße genau prüfen: Liegen Sie mit Grundfläche, Höhe und Dachneigung unter den Grenzwerten?
  • „Notwendigkeit“ prüfen: Ist der Carport für die bestehende Nutzung Ihres Grundstücks erforderlich?
  • Bebauungsplan einsehen: Bei der Gemeinde erfragen – er kann zusätzliche Vorgaben enthalten
  • Grenzbebauung checken: Wenn Sie an der Grenze bauen wollen: 9 m pro Grenze, insgesamt max. 18 m
  • Nachbarn informieren: Auch wenn nicht immer nötig – ein gutes nachbarschaftliches Einvernehmen schadet nie

Unser Rat für Ihren Carport in Schleswig-Holstein

Die gute Nachricht: Wenn Ihr Carport nicht größer als 50 m², nicht höher als 3 Meter und die Dachneigung nicht steiler als 45 Grad wird, können Sie in Schleswig-Holstein meist ohne Behördendschungel bauen .
Trotzdem empfehlen wir:

  • Sicherheitshalber beim Bauamt anrufen – die Mitarbeiter beraten Sie kostenlos zu den örtlichen Besonderheiten
  • Bei Unsicherheiten: Bauvoranfrage stellen – das gibt Ihnen verbindliche Klarheit für wenig Geld

Mit diesen Informationen sind Sie bestens vorbereitet für Ihr Carport-Projekt in Schleswig-Holstein!

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